Der Gesetzgeber hat zuletzt in § 39a Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) Vorgaben zum Entlassmanagement in Krankenhäusern gemacht. Die Selbstverwaltung auf Bundesebene hat diese Vorgaben in einem Rahmenvertrag konkretisiert. Die Krankenhäuser sind verpflichtet, die neuen Regelungen mit Wirkung zum 01. Oktober 2017 umzusetzen.
Wir möchten Sie an dieser Stelle darüber informieren, dass die Artemed Fachklinik München die gesetzlichen sowie rahmenvertraglichen Vorgaben vollumfänglich erfüllt.
Als Ansprechpartner bei Rückfragen steht Ihnen in der Zeit von Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr Frau Barbara Kroiß unter T 089 51409-180 zur Verfügung.